Informationen uber die Japanische Internationale Schule Frankfurt am Main e.V.

Japanische Internationale Schule Frankfurt am Main e.V.
2)Anschrift
Langweidenstrasse 8 ? 12, 60488 Frankfurt am Main,
Tel.: 069 ? 780981 (Sekretariat) / 069 ? 78 09 82 (Lehrerzimmer) /
FAX: 069 ? 78 09 84
e-mail: jischule@t-online.de
3) Das Motiv der Schulgrundung
Die Schule wurde gegrundet mit dem Ziel, in und um Frankfurt lebenden Kindern sowohl japanischer als auch anderer Nationalitat eine Grund- und Mittelschulausbildung in japanischer Sprache zu geben.
Gleichzeitig, unter Berucksichtigung der Tatsache, dass die Kinder in Deutschland leben, wird Deutschunterricht erteilt in der Absicht, die Kinder zu befahigen, in der deutschen Gesellschaft und Kultur zu leben.
4) Die Grundungsgeschichte der Schule
Von Ende 1960 bis 1970 wurden immer mehr Mitarbeiter japanischer Firmen ins Ausland entsandt, und im Dezember 1969 wurde in Frankfurt eine Samstagsschule gegrundet, die ihren Unterricht auf Japanisch abhielt.
Zu dieser Zeit gab es 23 Schuler und 3 Lehrkrafte, und aufgrund der geringen Schulerzahl wurden mehrere Klassen zu einer zusammengefasst und von einem Lehrer unterrichtet, aber die Zahl der Schuler stieg standig, so das es 1976 bereits 100 Schuler in mehreren Klassen gab, die jeweils von einem Lehrer unterrichtet wurden.
Im April 1978 grundete die VEREINIGUNG DER JAPANISCHEN UNTERNEHMER die Samstagsschule als Verein.
Im April 1979 entsandte die Japanische Regierung Lehrer nach Deutschland, und in den hoheren Klassen wurde zweimal wochentlich Unterricht erteilt. 1980 war die Zahl der eingetragenen Schuler auf 200 gestiegen.
Aufgrund der Expansion der Samstagsschule wurde der Wunsch nach einer Ganztagsschule laut, im Sommer 1981 wurde ein Komitee gebildet, das sich mit der Vorbereitung der Grundung dieser Ganztagsschule beschaftigen sollte.
Im Dezember 1984 wurde dann mit der Genehmigung der japanischen Regierung mit dem Bau der Japanischen Internationalen Schule begonnen, und im April 1985 wurde die Schule eroffnet.
5)Charakter der Schule
Nach den vom japanischen Erziehungsministerium festgesetzten Richtlinien ist die Japanische Internationale Schule Frankfurt eine von der japanischen Regierung anerkannte Schuleinrichtung im Ausland.
Daruber hinaus ist sie auch nach dem Hessischen Privatschulgesetz eine staatlich anerkannte Erganzungsschule.
Die Japanische Internationale Schule wurde durch Spenden der japanischen Unternehmen gegrundet und unterhalten
6)Die Organisation der Schule
Deutschunterricht wird von der 1. Klasse an bis zur 9. Klasse erteilt.
Das monatliche Schulgeld wird fallig fur jeden Monat, an dessen erstem
Tag das Kind in der Schule eingeschrieben ist.
3) Zahlungsweise
Wenn das Kind in unsere Schule aufgenommen ist, wird das anfallende
Schulgeld jeweils jeden zweiten Monat
(d.h. im April, Juni, August usw.) durch Lastschriftverfahren vom Konto
des Erziehungsberechtigten eingezogen.
4) Weitere Kosten
Die Kosten der dem Kind ausgehandigten zusatzlichen Lehrmaterialien
werden von den Eltern ubernommen.
5) Privathaftpflichtversicherung
Wenn ein Kind aus Unachtsamkeit oder Versehen
ein anderes Kind verletzt oder schulische
Einrichtungen beschadigt, ubernehmen die
Eltern des Kindes die Kosten des verursachten
Schadens. Aus diesem Grunde empfehlen wir
den Eltern den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
6) Ubriges
In Einzelfallen konnen wir eine Schulgeldermasigung oder einen
Schulgelderlass gewahren. Ein entsprechender Antrag muss an die Schule
gerichtet werden, deren Vorstand dann uber die Gewahrung entscheidet.
* Da unser Bedarf an Lehrkraften auf lange Sicht hinweg gedeckt ist, besteht z.Zeit Einstellungsstop an unserer Schule.