Informationen uber die Japanische Internationale Schule Frankfurt am Main e.V.

1) Die Schule

1)Name

Japanische Internationale Schule Frankfurt am Main e.V.

2)Anschrift

Langweidenstrasse 8 ? 12, 60488 Frankfurt am Main,

Tel.: 069 ? 780981 (Sekretariat) / 069 ? 78 09 82 (Lehrerzimmer) /

FAX: 069 ? 78 09 84

e-mail: jischule@t-online.de

3) Das Motiv der Schulgrundung

Die Schule wurde gegrundet mit dem Ziel, in und um Frankfurt lebenden Kindern sowohl japanischer als auch anderer Nationalitat eine Grund- und Mittelschulausbildung in japanischer Sprache zu geben.

Gleichzeitig, unter Berucksichtigung der Tatsache, dass die Kinder in Deutschland leben, wird Deutschunterricht erteilt in der Absicht, die Kinder zu befahigen, in  der deutschen Gesellschaft und Kultur zu leben.

4) Die Grundungsgeschichte der Schule

Von Ende 1960 bis 1970 wurden immer mehr Mitarbeiter japanischer Firmen ins Ausland entsandt, und im Dezember 1969 wurde in Frankfurt eine Samstagsschule gegrundet, die ihren Unterricht auf Japanisch abhielt.

Zu dieser Zeit gab es 23 Schuler und 3 Lehrkrafte, und aufgrund der geringen Schulerzahl wurden mehrere Klassen zu einer zusammengefasst und von einem Lehrer unterrichtet, aber die Zahl der Schuler stieg standig, so das es 1976 bereits 100 Schuler in mehreren Klassen gab, die jeweils von einem Lehrer unterrichtet wurden.   

Im April 1978 grundete die VEREINIGUNG DER JAPANISCHEN UNTERNEHMER  die Samstagsschule als Verein.

Im April 1979 entsandte die Japanische Regierung Lehrer nach Deutschland, und in den hoheren Klassen wurde zweimal wochentlich Unterricht erteilt. 1980 war die Zahl der eingetragenen Schuler auf 200 gestiegen.

Aufgrund der Expansion der Samstagsschule wurde der Wunsch nach einer Ganztagsschule laut,  im Sommer 1981 wurde ein Komitee gebildet, das sich mit der Vorbereitung der Grundung dieser Ganztagsschule beschaftigen sollte.

Im Dezember 1984 wurde dann mit der Genehmigung der japanischen Regierung mit dem Bau der Japanischen Internationalen Schule begonnen, und im April 1985 wurde die Schule eroffnet.

5)Charakter der Schule

Nach den vom japanischen Erziehungsministerium festgesetzten Richtlinien ist die Japanische Internationale Schule Frankfurt eine von der japanischen Regierung anerkannte Schuleinrichtung im Ausland.

Daruber hinaus ist sie auch nach dem Hessischen Privatschulgesetz eine staatlich anerkannte Erganzungsschule.

Die Japanische Internationale Schule wurde durch Spenden der japanischen Unternehmen gegrundet und unterhalten

6)Die Organisation der Schule

Der Vorstand der Japanischen Internationalen Schule besteht, wie in Artikel 7 ? 11 der Satzung niedergelegt, aus den Vorstandsmitgliedern, dem  Schulleiter, dem Geschaftsfuhrer, dem Kuratorium und dem Kassenprufer.

Die Schule finanziert sich durch die Mitgliedsspenden der Japanischen Unternehmen in den Verein, Schulbeitrage und die Aufnahmegebuhr in unsere Schule, sowie finanzielle Unterstutzung der japanischen Regierung.

2) Der Unterricht

1) Der Unterricht findet nach dem japanischen Schulsystem in japanischer Sprache statt.

Die Ferienordnung der Japanischen Internationalen Schule entspricht nicht exakt der Ferienordnung hessischer Schulen, obwohl wir sie in gewissem Mase bei unserer Planung berucksichtigen, so wie wir ebenfalls die vom japanischen Kultus- und Wissenschaftsministerium festgesetzte Ferienordnung in unsere Planung mit einbeziehen.

Unsere Schule erteilt Unterricht von der 1. ? 9. Klasse. Ein der japanischen Hochschulreife entsprechender Abschluss kann an unserer Schule nicht erworben werden.

Deutschunterricht wird von der 1. Klasse an bis zur 9. Klasse erteilt.

2) Den Anfang und das Ende unseres Schuljahres, die Ferienzeiten und die Feiertage entnehmen Sie dem Kalender.

3) Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt, Samstag ist unterrichtsfrei. Besondere Veranstaltungen, bei denen Anwesenheitspflicht besteht, konnen in Ausnahmefallen auch an Wochenenden stattfinden.

Zeit

Zeit

Kurzkonferenz

8:20 - 8:30

S.Stunde

11:40 ` 12:30

Begrusung i.d. Klassen

8:30 ` 8:40

Mittagessen

12:30 ` 13:15

P.Stunde

8:40 ` 9:30

T.Stunde

13:15 ` 14:05

Q.Stunde

9:35 ` 10:25

U.Stunde

14:10 ` 15:00

Pause

10:25 ` 10:45

Verabschiedung

15:00 ` 15:15

R. Stunde

10:45 ` 11:35

 

4)Die Lehrbucher ? auser den Englisch- und Deutschlehrbuchern - werden allen Schulern unentgeltlich zur Verfugung gestellt.

Wenn ein Kind jedoch wahrend des Schuljahres in unsere Schule aufgenommen wird, wird vorausgesetzt, dass es bereits Schulbucher erhalten hat, und Schulbucher werden nicht automatisch ausgegeben.  

 

3) Aufnahmebedingungen

1) Die Bedingung fur die Aufnahme eines Kindes in unsere Schule ist die Mitgliedschaft der Eltern, bzw. der Firma, der ein Elternteil angehort, in unserem Verein.

2) Sofern die Eltern, bzw. die Firma, der ein Elternteil angehort, noch nicht Mitglied in unserem Verein ist, mussen sie durch ein Aufnahmeverfahren Mitglied werden.

Bitte beachten Sie in diesem Fall unser separates Informationsblatt.

3) Im Falle, dass die Aufnahme des Kindes in unsere Schule vor dem Eintritt  in den Verein erfolgt, ist die schriftliche Zusage erforderlich, dass die Eltern, bzw. die Firma der ein Elternteil angehort, in den Verein eintreten wird.

4)Nach einem Gesprach mit dem Schulleiter wird uber die Aufnahme des Kindes entschieden.

Wir behalten uns vor, in Einzelfallen die Aufnahme zu verweigern.

 

4) Das Aufnahmeverfahren

Die fur die Aufnahme erforderlichen Unterlagen mussen an den Schulleiter geschickt werden.

1) Aufnahmegebuhr

Die Aufnahmegebuhr betragt € 250,- pro Kind und wird nicht ruckerstattet

2) Schulgeld

Das Schulgeld betragt von der 1. ? 6. Klasse € 260,- monatlich, von der 7. ? 9. Klasse € 270,- monatlich.

Das monatliche Schulgeld wird fallig fur jeden Monat, an dessen erstem Tag das Kind in der Schule eingeschrieben ist.

3) Zahlungsweise

Wenn das Kind in unsere Schule aufgenommen ist, wird das anfallende Schulgeld jeweils jeden zweiten Monat  (d.h. im April, Juni, August usw.) durch Lastschriftverfahren vom Konto des Erziehungsberechtigten eingezogen.

4) Weitere Kosten

Die Kosten der dem Kind ausgehandigten zusatzlichen Lehrmaterialien werden von den Eltern ubernommen.

5) Privathaftpflichtversicherung

Wenn ein Kind aus Unachtsamkeit oder Versehen ein anderes Kind verletzt oder schulische Einrichtungen beschadigt, ubernehmen die Eltern des Kindes die Kosten des verursachten Schadens. Aus diesem Grunde empfehlen wir den Eltern den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

6) Ubriges 

In Einzelfallen konnen wir eine Schulgeldermasigung oder einen Schulgelderlass gewahren. Ein entsprechender Antrag muss an die Schule gerichtet werden, deren Vorstand dann uber die Gewahrung entscheidet.

* Da unser Bedarf an Lehrkraften auf lange Sicht hinweg gedeckt ist, besteht z.Zeit Einstellungsstop an unserer Schule.